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In einer ausschließlich psychotherapeutisch ausgerichteten Praxis gibt es keine offene
Sprechstunde.
Termine müssen zunächst vereinbart werden. Dazu können Sie sich gerne per Email melden,
schließlich ist aber auf jeden Fall eine telefonische Absprache erforderlich. Die
telefonischen Sprechzeiten sind:
Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 und 9.30 Uhr.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Absprachen über Erstgesprächstermine nur
direkt, also nicht über den Anrufbeantworter getroffen werden können.
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Der Beginn liegt jeweils zur vollen Stunde. Bitte
kommen Sie nicht mehr als 10 Minuten vor Beginn Ihrer Sitzung, da Sie sonst versehentlich
die vorherige Sitzung stören könnten.
Eine Gruppensitzung dauert in der Regel 100 Minuten.
Familien- oder Paarsitzungen werden gesondert vereinbart.
Bei Entspannungstherapien dauern Einzelsitzungen ca. 20 Minuten, Gruppen ca. 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren normalerweise problemlos zunächst fünf
probatorische und eine biographische Sitzung, dann muss eine Psychotherapie beantragt
werden, die 25 bis längstens 100 Sitzungen andauern kann.
Ausnahmen kann es geben, wenn kurz zuvor eine andere ambulante Psychotherapie begonnen
wurde.
Privat Krankenversicherte haben ganz unterschiedliche Verträge. Da gilt es, sich von der
Versicherung beraten zu lassen über die Modalitäten des eigenen Vertrages.
Unabhängig davon gelten in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen und die
Rechnungsstellung erfolgt nach
GOÄ.
Wie die meisten psychotherapeutischen Praxen ist auch diese meist ausgelastet. Ich führe
eine Warteliste, die dann geschlossen wird, wenn Wartezeiten von mehr als sechs Monaten
absehbar werden.
Wenn die Warteliste offen ist, können Sie bei mir einen Erstgesprächstermin bekommen.
Sollten Sie danach weitere Sitzungen bei mir wünschen und ich das auch als sinnvoll
einschätzen, schreibe ich Sie auf die Warteliste und melde mich bei ihnen, wenn ein
Platz frei wird. Dann sprechen wir in probatorischen Sitzungen miteinander und stellen
gegebenenfalls einen Antrag bei ihrer Krankenversicherung.
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