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Zu Terminvereinbarungen

Termine müssen zunächst telefonisch in der Zeit meiner telefonischen Erreichbarkeit vereinbart werden. Diese sind:
Montag zwischen 14:00 und 14:50 Uhr und
Dienstag und Donnerstag zwischen 9:00 und 9:25 Uhr.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Absprachen über Erstgesprächstermine nur direkt, also nicht über den Anrufbeantworter getroffen werden können.
Diese Vereinbarung ist auch dann erforderlich, wenn sie sich für die Sprechstunde oder eine Akutbehandlung anmelden wollen, selbst wenn sie den Kontakt über die Terminservicestellen vereinbart haben.

Therapiesitzungen

Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. Der Beginn liegt jeweils zur halben oder vollen Stunde. Bitte kommen Sie nicht mehr als fünf Minuten vor Beginn Ihrer Sitzung, da Sie sonst versehentlich die vorherige Sitzung stören könnten.

Eine Gruppensitzung dauert in der Regel 100 Minuten.
Familien- oder Paarsitzungen werden gesondert vereinbart.
Bei Entspannungstherapien dauern Einzelsitzungen ca. 20 Minuten, Gruppen ca. 50 Minuten.

Finanzierung der Sitzungen

Gesetzliche Krankenklassen finanzieren ohne Antragsverfahren verschiedene Arten von Sitzungen, so die Sprechstunde, die vor einer Richtlinientherapie ebenso erforderlich ist wie vor einer Akutbehandlung und auch probatorische Sitzungen. Die jeweils erforderliche Zahl an Sitzungen wird im Einzelfall festgelegt und besprochen. Hierbei können Sprechstunden bis zu 150 min. innerhalb von 4 Quartalen umfassen, Akuttherapien bis zu 12 Sitzungen andauern und es gibt zwischen 2 und 4 probatorische Sitzungen. Ausnahmen kann es geben, auch das kann nur im Einzelfall besprochen werden.

Privat Krankenversicherte haben ganz unterschiedliche Verträge. Da gilt es, sich von der Versicherung beraten zu lassen über die Modalitäten des eigenen Vertrages.
Unabhängig davon gelten in jedem Fall die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechnungsstellung erfolgt nach GOÄ.

Wartezeiten?

Wie die meisten psychotherapeutischen Praxen ist auch diese meist ausgelastet. Ich führe eine Warteliste, die dann geschlossen wird, wenn Wartezeiten von mehr als sechs Monaten absehbar werden.
Wenn die Warteliste offen ist, können Sie bei mir einen Erstgesprächstermin bekommen. Sollten Sie danach weitere Sitzungen bei mir wünschen und ich das auch als sinnvoll einschätzen, schreibe ich Sie auf die Warteliste und melde mich bei Ihnen, wenn ein Platz frei wird. Dann sprechen wir in probatorischen Sitzungen miteinander und stellen gegebenenfalls einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung.
 
 
© Nina Wöbbeking